1. Wer trägt die Verkehrssicherungspflicht?
2. Wer trägt die Kosten?
3. In welchem Umfang gilt die Räum- und Streupflicht?
4. Wann muss gestreut werden?
5. Welches Streumittel ist einzusetzen?
6. Gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz?
7. Wer haftet bei einem Sturz?
8. Kann die Haftung ausgeschlossen werden?
9. Haftet meine Versicherung?
aktuelle Urteile zum Winterdienst, sowie der Räum- und Streupflicht
- Winterliche Räum- und Streupflicht bei ernsthafter lokaler Glättegefahr (17.01.2023)
- Mietvertragliche Pflicht zur Übernahme des Winterdienstes durch Erdgeschossmieter schließt Umlage der Kosten auf andere Mieter aus (16.12.2022)
- Winterdienstpflicht im verkehrsberuhigten Bereich bei bloßer optischer Abgrenzung von Gehweg und Fahrbahn (13.01.2020)
- BGH: Glättestellen im Bereich zwischen parkenden Fahrzeugen auf Kundenparkplatz eines Supermarktes müssen nicht bestreut werden (03.01.2020)
- Verkehrssicherungspflicht bei Wanderwegen (11.11.2019)
- Wohnungseigentümergemeinschaft darf Bestellung eines Winterdienstes für öffentlichen Weg beschließen (04.11.2019)
- Unterlassene Streukontrolle: Verkehrssicherungspflichtigen trifft bei Unfall wegen Glatteis volle Haftung (14.01.2019)
- Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Nutzung eines erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weges bei Glatteis (09.01.2019)
- Anspruch auf Schadensersatz wegen Lackschäden am geparkten Pkw durch bei Schneeräumung weggeschleuderten Splitts (27.12.2018)
- Beschluss über Beauftragung von Mini-Jobbern anstatt Fremdfirma mit Winterdienst durch Wohnungseigentümer entspricht regelmäßig nicht ordnungsgemäßer Verwaltung (20.11.2018)