gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.
Uhrzeit
Streupflicht
öffentlicher Parkplatz
Kein Winterdienst
Übertragung der Streupflicht
Grundstückseigentümer
Bushaltestelle
Schild
Räumpflicht
Entfernen von Streugut
Bürgersteig
Parkplatz
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn
Mieter
zeitlicher Umfang der Streupflicht
fahrlässige Körperverletzung
Streupflicht des Arbeitgebers
Radweg
Nachweispflicht
Nebenstraße
Kontrollpflicht
geschlossene Ortslage
alter Mieter
Dienstvertrag
Werkvertrag
Glatteis
eingeschränkter Winterdienst
Bahnhof
Gehweg
Friedhof