gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.

















Dienstvertrag
Parkplatz
Kontrollpflicht
Grundstückseigentümer
Schild
Uhrzeit
Radweg
Gehweg
Entfernen von Streugut
Friedhof
Kein Winterdienst
Übertragung der Streupflicht
fahrlässige Körperverletzung
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn
Bushaltestelle
Werkvertrag
alter Mieter
Bürgersteig
geschlossene Ortslage
Streupflicht des Arbeitgebers
Räumpflicht
eingeschränkter Winterdienst
Bahnhof
Nachweispflicht
öffentlicher Parkplatz
Glatteis
Streupflicht
zeitlicher Umfang der Streupflicht
Nebenstraße
Mieter