gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.
Streupflicht
Glatteis
Kein Winterdienst
Grundstückseigentümer
Übertragung der Streupflicht
Streupflicht des Arbeitgebers
fahrlässige Körperverletzung
Bürgersteig
Dienstvertrag
Gehweg
Nebenstraße
Werkvertrag
öffentlicher Parkplatz
zeitlicher Umfang der Streupflicht
Kontrollpflicht
Parkplatz
Radweg
alter Mieter
Bahnhof
geschlossene Ortslage
Nachweispflicht
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn
Räumpflicht
Bushaltestelle
Uhrzeit
Friedhof
Schild
Entfernen von Streugut
eingeschränkter Winterdienst
Mieter